Flugmedizin

Flugzeug vor Halle
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Fliegerärztliche Untersuchungen

Sicherheit beginnt mit Gesundheit

Die Flugmedizin dient der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Pilotinnen und Piloten sowie von flugbezogenem Personal. Ziel ist es, medizinische Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten.

Als Pilot oder Pilotin profitieren Sie zugleich von einer umfassenden medizinischen Standortbestimmung, die über eine normale Vorsorgeuntersuchung hinausgeht.

Klassen von Medicals

Es gibt Medicals (=Flugmedizinische Tauglichkeitszeugnisse) für die

  • Klasse 1 (Berufspiloten, hier nicht durchgeführt)
  • Klasse 2 (Privatpiloten, für PPL=Private Pilot Licence)
  • LAPL (Privatpiloten, für LAPL=Light Aircraft Pilot Licence)
  • Cabin Crew = Kabinenpersonal
  • Klasse 3 (Fluglotsen, hier nicht durchgeführt)

Häufig wird geäußert, dass das LAPL-Medical (das für die meisten Pilot:innen völlig ausreicht) die einfachere Wahl darstellt. Dies stimmt auch aus Piloten-Sicht, da durchaus geringere Anforderungen als bei Medicals der Klasse-2 und der Klasse-1 vorhanden sind.

Zu beachten ist jedoch der erhebliche Mehraufwand für den Fliegerarzt in der Dokumentation und Beurteilung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir das Ausmaß der notwendigen Untersuchungen gegenüber  Klasse-2 Medicals nicht unterschreiten. Das bedeutet insbesondere:

  • Augenärztliche Untersuchung bei Erst-Medical und bei Pilot:innen ab 60 Jahren
  • Kardiologisches Assessment bei Pilot:innen ab 40 Jahren

Inhalte der flugmedizinischen Untersuchung

Der konkrete Umfang richtet sich nach Medical-Klasse, Alter und individueller Vorgeschichte. Typische Bestandteile sind:

  • ausführliche medizinische Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Sehtest
  • ggf. Hörtest
  • Ruhe-EKG
  • ggf. Lungenfunktions-Test
  • Labor-Untersuchungen (Urin, Blutwerte)
  • Beurteilung von Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- und neurologischen Funktionen
Bei Auffälligkeiten erfolgt eine individuelle Einordnung im flugmedizinischen Kontext.

Besonderheit: Augenärztliche Untersuchung

Beim Erst-Medical und bei Verlängerungs-Medicals ab einem Lebensalter von 60 Jahren ist ein augenärztlicher Bericht erforderlich. Dieser muss auf dem entsprechenden Formblatt des LBA korrekt ausgefüllt sein.

Seit Jahresbeginn 2025 ist bei Personen ab 60 Jahren ein Test des mesopischen Dämmerungs-Sehens erforderlich. Zeitweilig fehlt dies aber als Kategorie im Formular. Es ist davon auszugehen, dass das LBA das Nicht-Vorliegen einer entsprechenden Angabe monieren wird! Besprechen Sie dies bitte mit der augenärztlichen Praxis.

Flugmedizin bei Vorerkrankungen

Viele Erkrankungen schließen die Flugtauglichkeit nicht automatisch aus. Entscheidend ist eine differenzierte flugmedizinische Bewertung, z. B. bei:

  • Bluthochdruck
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Stofwechsel-Störungen (z.B. Diabetes)
  • Schlafstörungen
  • Orthopädischen oder neurologischen Fragestellungen

Ziel ist eine sichere, realistische und regelkonforme Einschätzung, ggf. mit Auflagen oder Verlaufskontrollen.

Die flugmedizinische Untersuchung dient sowohl Ihrer eigenen Sicherheit als auch der Sicherheit anderer. Entscheidungen erfolgen stets nach den geltenden luftfahrtrechtlichen Vorgaben und unter ärztlicher Verantwortung.

Ablauf und Termin-Vereinbarung

Für ein Erst-Medical oder die erste Vorstellung in unserer Praxis für eine Verlängerung vereinbaren wir vorab einen Telefon-Termin. Waren Sie schon bei uns, entfällt dieser Schritt.

Beachten Sie, dass eine Verlängerung in ein einem Zeitraum von 45 Tagen vor Ablauf des aktuellen Medicals möglich ist.

Medical Flight Tests

In bestimmten Fällen kann die zuständige Luftfahrtbehörde verlangen, dass überprüft wird, ob eine medizinische Einschränkung die sichere Führung eines Luftfahrzeugs beeinträchtigt. Hierzu kann ein sogenannter Medical Flight Test (MFT) angeordnet werden. Ein Medical Flight Test dient der praxisnahen Beurteilung der tatsächlichen fliegerischen Leistungsfähigkeit unter realen Bedingungen. Dabei wird nicht allein die Diagnose bewertet, sondern die funktionelle Auswirkung im Flugbetrieb.

Dr.  Hanefeld ist neben seiner Tätigkeit als Arzt und Flugmediziner auch  Fluglehrer FI(A). Diese Kombination ermöglicht eine strukturierte und fachlich fundierte Begleitung im Rahmen von Medical Flight Tests, in enger Orientierung an den behördlichen Vorgaben und den flugbetrieblichen Anforderungen. Ziel ist eine sachliche, faire und sicherheitsorientierte Einschätzung, die sowohl den medizinischen Aspekt als auch die fliegerische Praxis angemessen berücksichtigt

Hierbei ist auch bei Bedarf eine Kooperation mit anderen Fliegerärztinnen und Fliegerärzten möglich. Wir bitten um Kontaktaufnahme für eine entsprechende Absprache und Planung.

Bezahlung und Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand der Untersuchung und der Formalitäten gegenüber der Behörde. Die Bezahlung erfolgt entweder per Rechnnung oder per Kartenzahlung. Eine Bar-Zahlung ist in unserer Praxis ausgeschlossen.

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Wichtige Informationen während der Urlaubszeit

In den nächsten Wochen werden wir sowohl die Praxis Dres Braun als auch die Praxis Dr. Ural vertreten. Ihre medizinische/ärztliche Betreuung können wir unter diesen Umständen nur sicherstellen, wenn alle folgendes beachten:

  • Wir verändern unsere Öffnungszeiten während der Vertretung:
    Mo, Di, Do 8:15 Uhr bis 16:00 Uhr durchgehend
    Mi, Fr 8:15 Uhr bis 13:00 Uhr

  • Wir machen eine reine Termin-Sprechstunde. Dies bedeutet, dass es nichts nützt, wenn Sie vor unserer Tür erscheinen. Melden Sie sich über unsere Online-Rezeption hier im unteren Bereich auf der Homepage, oder über den digitalen Telefon-Assistenten. Beides führt zu einer gemeinsamen Arbeitsliste, die wir kontinuierlich abarbeiten. Wir rufen Sie zurück.

    (Die seltenen Notfälle sind Ausnahmen, die die Regel bestätigen)
  • Über die Online-Rezeption können Sie nicht nur Termin-Anfragen stellen, sondern auch Dokumente hochladen, Rezepte und Formulare bestellen etc.

  • Da wir Rezepte&Co prüfen, ist es in der Regel auch nicht möglich, auf ein Rezept oder Formular zu warten. Dies wird außerhalb der Sprechstunde bearbeitet. Wir bemühen uns, das tagegleich hinzubekommen, aber es kann auch bis zu 2 Tage dauern.

  • Unsere Sprechzeiten sind 8:15 Uhr bis 12:00 Uhr für reguläre Sprechstunden-Termine

  • Die Notfall-Sprechstunde (Infekte, „Eine Frage – eine Antwort) findet aktuell von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Dafür gibt es auch tagesaktuell die Möglichkeit der Online-Terminbuchung
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind zwar weiterhin möglich, aber  für unsere Praxis unbekannte Patient:innen nicht statthaft. Wir bestellen Sie in die Infekt-/Notfall-Sprechstunde ein.

  • Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Kommen Sie keinesfalls mit Infekt-Symptomen in die Regel-Sprechstunde! Unsere Notfall-Sprechstunde ist davon absichtlich zeitlich abgegrenzt, damit sich Vulnerable nicht anstecken.